Abmahnschutz

Ein unangenehmer Brief im Postkasten

Eine Abmahnung Urheberrecht gehört sicherlich zu den unangenehmsten Briefen, die sie als Unternehmer bekommen können. Dieser ist mit viel Ärger und nicht selten mit hohen Kosten verbunden. Manche Webseitenbetreiber ignorieren den Brief einfach und hoffen, dass sich das Verfahren irgendwann im Sand verläuft. Andere Zahlen den sehr hohen Betrag, damit diese Angelegenheit vom Tisch ist. Beide Vorgehensweisen sind nicht sinnvoll, denn wenn er die Briefe ignoriert, können größere Kosten auf den Unternehmer zukommen. Einfach zu bezahlen ist auch nicht die optimale Lösung, denn die Kosten sind oft zu hoch angesetzt.

Wie kommt es zu einer Abmahnung

Internetunternehmer bekommen häufig Abmahnungen, wenn sie unerlaubt Bilder auf ihrer Seite verwenden. Die Bildersuche im Internet ist praktisch und bringt innerhalb von Sekunden unzählige Ergebnisse. Allerdings fehlen dabei fast immer Angaben über das Urheberrecht. Diese Fotos sind normalerweise nicht frei und dürfen nicht verwendet werden, schon gar nicht für kommerzielle Zwecke. Unternehmer, die dabei auf Nummer sicher gehen wollen, verwenden besser Bilder von Fotoagenturen. Diese kosten zwar oft einige Cent oder Euro, doch dafür erwirbt der Kunde eine Lizenz, die genau festhält, wie das Bild verwendet werden darf.

Schnelles Handeln ist notwendig

Bei einer Abmahnung Urheberrecht muss der Unternehmer sofort reagieren, da sonst weitere Kosten auf ihn zukommen können. In dem Brief vom Anwalt sind sehr enge Fristen gesetzt, die er auf jeden Fall einhalten muss. Auf der anderen Seite ist überstürztes Handeln auch nicht sinnvoll. Wer sofort die geforderte Summe bezahlt, gibt oft zu viel aus, da sich durch geschicktes Verhandeln die Kosten oft senken lassen. Wichtig ist zunächst einen Anwalt aufzusuchen. Wir von Händlerschutz.com verfügen über eine Vielzahl an Anwälten, die sich des Falles annehmen. Sie bekommen zunächst eine erste Einschätzung des Sachverhalts. Danach nimmt der Anwalt mit der gegnerischen Seite Kontakt auf und wir versuchen, die Gebühren zu senken. Oft hat er damit Erfolg. Ein zweiter Punkt ist die Unterlassungserklärung, die der Unternehmer unterschreiben soll. In fast allen Fällen muss diese modifiziert werden



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