Abmahnschutz

Bei einer Abmahnung ruhig bleiben

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es zunächst einmal wichtig, nicht in Panik zu geraden und auf keinen Fall Zahlungen zu leisten, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Eine Abmahnung besteht normalerweise aus zwei Teilen: Ein Gebührenbescheid und eine Unterlassungserklärung. Beides muss ein Anwalt auf Richtigkeit prüfen. In den meisten Fällen können Sie sich durch eine Rechtsberatung viel Geld sparen.

Einen guten Anwalt finden

Zunächst geht es darum, einen guten Anwalt zu finden. Einfach den Fachanwalt für Familienrecht am Ort zu kontaktieren ist nicht sinnvoll, da sich dieser mit dem Abmahnrecht normalerweise nicht auskennt. Selbst wenn ein Anwalt für Internetrecht mehrere hundert Kilometer entfernt wohnt, ist es besser, diesen aufzusuchen. Wir von haendlerschutz.com arbeiten mit mehr als 70 000 Rechtsanwälten zusammen. Diese können Sie kostengünstig in Anspruch nehmen. Die Kontaktaufnahme ist an Werktagen und so oft Sie es wünschen möglich.

Was ein Anwalt tun kann

Durch ein Gespräch mit einem Anwalt werden Sie zunächst einmal ruhiger, denn der Fachmann beurteilt ihren Fall und gibt Ihnen zunächst eine genaue Einschätzung des Falles. Oft ist die genannte Summe zu hoch und durch geschicktes Verhandeln kann diese deutlich reduziert werden. Wenn Sie erst einmal bezahlt haben, ist das natürlich nicht mehr möglich.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, enthält diese häufig eine Unterlassungserklärung. Darin legt der gegnerische Anwalt fest, dass Sie in den nächsten Jahren diese Handlung unterlassen müssen. Die Zeiträume sind dabei sehr hoch gewählt, oft 30 Jahre. Problematisch ist oft auch der Inhalt der Unterlassungserklärung. Diese ist in vielen Fällen sehr weit gefasst, so dass es trotzdem vorkommen kann, dass Sie oder ein Mitarbeiter/Nachfolger ohne böse Absicht ein abgemahntes Objekt für seine Seite benutzt. In diesem Fall wird eine sehr hohe Summe zur Zahlung fällig, was durchaus die Firma in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen kann.



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