Abmahnschutz

Abmahnmissbrauch - Was ist das?

Die Abmahnung ist ein sinnvolles Instrument, um wettbewerbsschädigende Verhaltensweise zu beseitigen, ohne zu viel Arbeit oder Geld aufzuwenden. Doch nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt, da viele Arbeitgeber dieses Instrument missbrauchen, um ungeliebte oder störende Mitarbeiter loszuwerden. Es wird allgemein von einem Abmahnmissbrauch gesprochen, wenn die Ermahnung nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig ist. Es gibt einige Indizien, die darauf hinweisen, ob es sich um Abmahnmissbrauch handelt.

Die wichtigsten Indizien für Abmahnmissbrauch

  • Der Abmahnende hat keine eigene, wichtige Geschäftstätigkeit
  • Der Abmahnende verschickt raue Massenabmahnungen für leichte Verstöße
  • Der Abmahnende verbindet selbstständig die Erklärung des Abgemahnten mit der Unterlassungsabklärung, sodass der Abgemahnte alle Kosten übernehmen muss. Diese fallen bei der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Bezahlung der Abmahnkosten an.
  • Der Abmahnende schiebt dem Abgemahnten, zu dessen Lasten, in der Unterwerfungserklärung eine Gerichtsstandklausel unter
  • Die verlangten Sprachversprechungen im Vertrag sind unangemessen hoch oder gering
  • Die vorformulierte Vertrage sehen eine verschuldensunabhängige Haftung des Abgemahnten vor
  • Die Unerlassungsverpflichtunserklärung ist zu allgemein gehalten

Was gilt es zu beachten?

Die oben aufgeführten Punkte gelten nur als Hinweise, Anhaltspunkte oder Indizien, dass es sich um einen Abmahnmissbrauch handeln könnte. Sollte man eine Abmahnung erhalten, muss man diese in jedem Fall genau überprüfen und sicherstellen, dass auch wirklich ein Missbrauch vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, dann muss der Abgemahnte beweisen, dass es sich um eine rechtsmissbräuchliche Ermahnung handelt. Im Zweifel sollte immer ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Denn auch, falls einer oder mehrere Anhaltspunkte für einen Missbrauch sprechen, kann die Abmahnung immer noch berechtigt sein.

Es gibt Urteile, die einen Missbrauch ablehnen, obwohl sehr viele Abmahnungen mit einem ähnlichen Inhalt ausgesprochen wurden. Der Grund dafür kann sein, dass der Abmahnende sehr viele Bildrechte besitzt, die im Internet massenhaft verletzt wurden. Deswegen ist eine genaue Prüfung der erste Schritt, wenn man gegen einen Missbrauch gegen seine Rechte vorgehen möchte.



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